Prozess- bzw. Sachverständigenleistungen
- Erstanfrage bzw. Erstberatung ist kostenlos
- Die Berechnung des Honorars erfolgt nach dem GEBAG. Die Gebühr für Mühewaltung beträgt 132,00 inkl. Mwst. pro Stunde
- Wir erstellen für jede Aufgabenstellung vor Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag
- Sollte bei Gerichtsverfahren die Abrechnung nach §34 Abs. 2 zur Anwendung kommen, werden 132,00 inkl. Mwst. abzüglich 20% zur Berechnung herangezogen.
